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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 9 AS 101/20 NZB   

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https://dejure.org/2020,75499
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 9 AS 101/20 NZB (https://dejure.org/2020,75499)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.05.2020 - L 9 AS 101/20 NZB (https://dejure.org/2020,75499)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - L 9 AS 101/20 NZB (https://dejure.org/2020,75499)
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  • BSG, 19.11.2009 - B 13 RS 61/09 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 9 AS 101/20
    Divergenz im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG liegt nämlich nur vor, wenn ein abstrakter Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung mit dem Rechtssatz einer Entscheidung der in Abs. 2 Nr. 2 genannten Gerichte nicht übereinstimmt und der angefochtenen Entscheidung tragend zugrunde liegt (vgl. BSG, Beschluss vom 19. November 2009 - B 13 RS 61/09 B -, Rn. 14; Leitherer a.a.O., § 160 Rn. 13).

    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet eine Zulassung der Berufung wegen Divergenz (BSG, Beschluss vom 19. November 2009, a.a.O., Rn. 14 zur Divergenz i.S.d. § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).

  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einbehalt eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 9 AS 101/20
    Die Frage der Anrechnung von Erwerbseinkommen nach §§ 11, 11a, 11b SGB II - unter Berücksichtigung von Freibeträgen sowie der Absetzung der mit der Einkommenserzielung notwendigen Ausgaben - und die Grundsätze der sog. "bereiten Mittel" sind höchstrichterlich durch zahlreiche Entscheidungen geklärt (vgl. nur BSG, Urteil vom 24. Mai 2017 - B 14 AS 32/16 R mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2014 - L 9 AS 1500/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 9 AS 101/20
    Ein Verfahrensmangel ist ein Verstoß gegen eine Vorschrift, die das sozialgerichtliche Verfahren regelt; der Mangel bezieht sich nicht auf den Inhalt der Entscheidung des SG, sondern auf dessen prozessuales Vorgehen auf dem Weg zum Urteil (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2014 - L 9 AS 1500/12 NZB; Leitherer, a.a.O., § 144 Rn. 32).
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